Qualitätsberichte
Mehr Transparenz für unsere Patienten
Seit 2005 sind alle deutschen Krankenhäuser nach § 137 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 SGB V verpflichtet, einen strukturierten Qualitätsbericht zu erstellen, der die exakten Leistungsdaten des jeweiligen Krankenhauses beschreibt.
Ziel des Qualitätsberichtes ist es, Patienten und Angehörigen die Krankenhauswahl zu erleichtern und für mehr Transparenz zwischen den Krankenhäusern zu sorgen.
Das St. Josef Krankenhaus Moers stellt an dieser Stelle der Öffentlichkeit im Rahmen des strukturierten Qualitätsberichtes ausführliche Informationen über die Beratungs-, Betreuungs- und Behandlungsmöglichkeiten und über das breite medizinische Leistungsspektrum zur Verfügung.
St. Josef Krankenhaus Moers
St. Nikolaus Hospital Rheinberg