Eine für alle – St. Josef informiert über Patientenverfügung
Pressemitteilung vom 19. Dezember 2019
Was passiert, wenn ich einen Unfall habe oder schwer krank bin und meinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann? Wer entscheidet, ob ich „ein Leben an Schläuchen“ führe, welche medizinischen Maßnahme ergriffen werden?
Jede medizinische Behandlung bedarf der Einwilligung des Patienten. Eine Patientenverfügung gibt die Möglichkeit für Situationen vorzusorgen, in denen der Patient nicht mehr in der Lage ist, seinen Willen bezüglich medizinischer und pflegerischer Leistung selbst auszudrücken, so zum Beispiel bei Bewusstlosigkeit. Patientenverfügungen sind verbindlich.
Norbert Schürmann, Leiter der Palliativ- und Schmerztherapie am St. Josef Krankenhaus, informiert in seinem Vortrag am Dienstag, 7. Januar 2020 in der Zeit von 17:00 bis 19:00 Uhr über gesetzliche Regelungen, die allgemeine abstrakte Patientenverfügung und die situationsangepasste Patientenverfügung und stellt die in Kooperation mit dem Notar Dr. Buchholz entwickelte Patientenverfügung des St. Josef Krankenhauses vor.
Die Teilnahme am Vortrag ist kostenlos. Die Veranstaltung findet im Bistro Auszeit im Untergeschoss des Krankenhauses statt.
Regina Ozwirk
Unternehmenskommunikation
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