Pressemitteilung vom 15. Juni 2021
Bedingt durch die stetig sinkenden Infektionszahlen hat das St. Josef Krankenhaus seine Besuchsregeln ab sofort gelockert. Patienten können ab dem dritten Tag ihres Krankenhausaufenthaltes Besuch von maximal einer Person täglich empfangen. Um jedoch Mitarbeiter und Patienten auch weiterhin bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, gilt es folgende Regeln zu beachten. In der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr sowie von 15:00 bis 17:00 Uhr ist ein höchstens 60minütiger Besuch möglich, der spätestens einen Tag im Voraus auf der jeweiligen Station angemeldet werden muss.
„Wir wissen, wie wichtig es für Patienten ist, gerade in der Extremsituation eines Krankenhausaufenthaltes persönlichen Beistand ihrer Familie oder Freunde zu haben“, so Prokuristin Myriam Olschewski, „in der Betriebsleitung haben wir beschlossen, die Besuchsregeln ab sofort zu lockern. Wir freuen uns, dass wir diese Maßnahme aufgrund der sinkenden Infektionszahlen für die sich uns anvertrauenden Patienten durchführen können.“
Besuchsberechtigt sind diejenigen Personen, die ein GGG-Kriterium erfüllen. Das bedeutet, dass der Zugang für vollständig Geimpfte (14 Tage nach der letzten Impfdosis), Genese und Getestete möglich ist. Das Krankenhaus weist darauf hin, dass nur aktuelle Antigen-Schnelltests oder PCR-Tests akzeptiert werden können. Darüber hinaus ist ein gültiger Personalausweis mitzubringen.
Weitere Einzelheiten sowie die für den Besuch benötigte Selbstauskunft auf der Homepage des St. Josef Krankenhauses (www.st-josef-moers.de).